Allgemeinmedizin
Vorsorgeuntersuchung
Viele Krankheiten können durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkannt oder sogar verhindert werden. Bei Jungtieren steht insbesondere die Feststellung angeborener Erkrankungen im Vordergrund. So kann z.B. durch eine regelmäßige Kontrolle des Körpergewichts und eine gute Auskultation die Entwicklung bzw. eine vorliegende Grunderkrankung frühzeitig erkannt werden.
Bei älteren Tieren dient die Auskultation insbesondere der frühzeitigen Erkennung beginnender Herzerkrankungen.
Geriatrie
Die Geriatrie befasst sich mit den medizinischen Problemen, die besonders im hohen Lebensalter auftreten. So haben gerade ältere Tiere chronische Erkrankungen. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen kann diesen vorgebeugt bzw. durch eine frühzeitige Diagnose und Behandlung das Fortschreiten deutlich verlangsamt werden, was einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensqualität des Tieres hat.
So sollte ab einem bestimmten Alter mindestens einmal jährlich, im fortgeschrittenen Alter sogar alle sechs Monate, eine gründliche Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Darüber hinaus sollte bei einem entsprechenden Verdacht auch immer eine Blutuntersuchung durchgeführt werden. So können z.B. chronische Nierenerkrankungen frühzeitig erkannt, behandelt und das Fortschreiten deutlich verlangsamt werden.
Laboruntersuchungen
Blutuntersuchung
Sie gehört insbesondere bei älteren Tieren oder Risikopatienten zur empfohlenen Routineuntersuchung. Darüber hinaus wird sie auch bei Verdacht auf das Vorliegen einer nicht eindeutigen Erkrankung durchgeführt. So liefert das Blutbild wichtige Informationen über den allgemeinen Gesundheitszustand Ihres Haustieres, während mit den Organparametern die Funktionstüchtigkeit der verschiedenen Organe beurteilt werden kann. So kann in einer Notfallsituation mittels einer Blutuntersuchung z.B. eine Vergiftung festgestellt bzw. ausgeschlossen werden.
Kotuntersuchung
Eine fachgerechte Kotuntersuchung ist für eine parasitologische Diagnose unerlässlich. So können sich Hunde und Katzen jeden Alters mit Parasiten infizieren, daran erkranken und andere Tiere aber auch den Menschen anstecken. Durch die Kotuntersuchung kann ein möglicher Befall festgestellt werden und anschließend eine gezielte Therapie eingeleitet werden. Je genauer man dabei den Parasitenbefall bestimmt, desto gezielter und schonender kann die erforderliche Therapie durchgeführt werden.
Urinuntersuchung
Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Abklärung verschiedener Erkrankungen. Dabei wird der Harn auf unterschiedliche Eigenschaften und Inhaltsstoffe hin untersucht. So kann die Funktion verschiedener Organe und Stoffwechselsysteme beurteilt und Infektionen festgestellt werden.
Darüber hinaus gibt ein Harnsediment Auskunft darüber, ob z.B. Kristalle im Harn vorliegen und die Harnausscheidung beeinträchtigen.
Impfung
Die Impfung ist die wichtigste Maßnahme, um Infektionskrankheiten zu verhindern. Zudem trägt sie dazu bei die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihres Tieres zu erhalten und fördern. Für Hunde und Katzen gibt es eine große Anzahl an Impfstoffen, die gegen eine Vielzahl von Infektionserregern schützen. Es gilt dabei die individuelle Notwendigkeit der Impfung für das einzelne Tier zu berücksichtigen.
Die Impfung erfolgt daher nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet.). So soll die Zahl der Impfungen auf das für das einzelne Tier notwendige Maß beschränkt werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für einen ausreichenden Impfschutz eine vollständige Grundimmunisierung durchgeführt werden muss. So empfiehlt die StIKo Vet. z.B. für Hunde und Katzen drei Impfungen in der 8. bis 16. Lebenswoche sowie eine vierte Impfung im 15. Lebensmonat. Erst dann ist die Grundimmunisierung abgeschlossen. Darauf aufbauend erfolgen dann die Wiederholungsimpfungen, die je nach Impfstoff und individueller Notwendigkeit in Intervallen von 1 bis 3 Jahren durchgeführt werden.
Tierkennzeichnung
Die Tierkennzeichnung dient der eindeutigen Identifizierung des Tieres, so dass eine sichere Unterscheidbarkeit der Tiere gesichert ist. Sie erfolgt in der Regel durch die Implantation eines reiskorngroßen Mikrochips. Das dient u.a. Ihnen als Halter zum Nachweis des Eigentums sowie der Rückführung entlaufender Tiere zu ihren Besitzern.
Darüber hinaus ist die Tierkennzeichnung nach der EU-Heimtierverordnung Voraussetzung für das Ausstellen eines EU-Heimtierausweises.
EUROPÄISCHER HEIMTIERAUSWEIS
Der EU-Heimtierausweis wurde im Jahr 2014 eingeführt. Es handelt sich hierbei um ein offizielles Dokument, mit dem Sie als Tierhalter bei Grenzübertritten innerhalb der Europäischen Union den Nachweis führen müssen, dass Ihr Tier über alle erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen, insbesondere einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Er ist verpflichtend für Hunde, Katzen und Frettchen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist die Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip.
ERZIEHUNGSBERATUNG
Die Hundeerziehung ist ein wichtiges Thema, das jeden Hundebesitzer betrifft. Sie braucht Vertrauen, Geduld und Zuverlässigkeit. Je früher ein Hund die wichtigsten Erziehungsgrundlagen lernt, desto besser funktioniert das Zusammenleben mit seinem menschlichen Gegenüber. Doch auch "alte Hunde" sind noch in der Lage sich Kommandos, Regeln und bestimmte Verhaltensweisen anzueignen.
Die Grundlage einer erfolgreichen Erziehung ist eine klare Vorstellung darüber, welches Verhalten vom Hund erwünscht bzw. erwartet wird. Zusammen mit Ihnen werden eindeutige Regeln erarbeitet, die klar mit dem Tier kommuniziert werden müssen. Nur so kann eine harmonische, entspannte Beziehung zwischen Halter und Tier funktionieren.
Sachkundenachweis
nach dem Landeshundegesetz NRW
Der Sachkundenachweis ist ein "Befähigungsnachweis", der zeigen soll, dass der Besitzer den Hund in jeder Situation richtig einschätzen und vorausschauend handeln kann. In Deutschland ist er für sog. "Listenhunde" verpflichtend. Für das Land Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Danach müssen Hundehalter darüber hinaus auch für sog. "20/40 Hunde" einen Sachkundenachweis zur Haltungsberechtigung des Tieres vorweisen. Im LHundG NRW werden diese als Hunde definiert, die mind. 20 kg schwer und/oder 40 cm hoch sind.
ERNÄHRUNGS-/DIÄTBERATUNG
Eine ausgewogene und artgerechte Ernährung ist die Basis für ein langes und gesundes Tierleben. Darüber hinaus kann bei vielen gesundheitlichen Problemen eine Therapie durch eine gezielte Futterumstellung oder eine spezielle Diät unterstützt werden. So ist z.B. bei Nierenerkrankungen eine individuelle, auf das einzelne Tier abgestimmte Diät einer der wichtigsten Bausteine in der Behandlung.
Aber auch eine falsche Ernährung im Welpenalter kann beispielsweise ein Auslöser für schwere Gelenkserkrankungen sein, die das Tier oft bis ins hohe Alter belasten und zu einer massiven Einschränkung der Lebensqualität führen kann.